Frauenberatungsstelle
Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot

Die Beratungsstelle bietet bei drohendem Wohnungsverlust oder bei bereits eingetretener Wohnungslosigkeit Beratung und Unterstützung an. Dieses ambulante Hilfeangebot (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, § 67 SGB XII) erbringt folgende Leistungen:

  • Vermittlung von Grundinformationen über das allgemeine Hilfeangebot
  • mit den Klientinnen werden soziodemographische Daten ermittelt und wichtige Fragestellungen hinsichtlich der aktuellen Lebenssituation geklärt.

Die Beratung umfasst auch die Vermittlung der Frauen/Paare in andere notwendige Hilfeangebote und basiert auf Motivationsarbeit und sozialarbeiterischer Unterstützung bis zum Umzug.
Hierzu gehören u.a.:

  • Hilfen bei der Sicherung der materiellen Versorgung
  • psychosoziale Beratung
  • Schuldenregulierung
  • Hilfe bei der Beschaffung von Wohnraum
  • Erschließung entsprechender Hilfen zur nachhaltigen Wohnungssicherung
  • Sicherstellung medizinisch-pflegerischer Grundversorgung
  • Unterstützung hinsichtlich der Überwindung von Alkohol- oder sonstiger Suchterkrankungen
  • Einleitung von Behandlung, bzw. Betreuung bei psychischen Erkrankungen

Zur Umsetzung des Angebots bietet die Beratungsstelle dreimal wöchentlich offene Sprechzeiten an, macht Hausbesuche in den Obdachlosenunterkünften und begleitet die Frauen zu Behörden, Arztbesuchen u.a..
Die Beratungsstelle beobachtet und dokumentiert die Entwicklung des Personenkreises nach Umfang, Struktur und Problemstellungen unter Einbeziehung der Wohnungslosigkeit erzeugenden sozialen Bedingungen vor Ort.

Es findet eine enge Zusammenarbeit mit der Fachstelle Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde (W/SJB), mit dem TafF (Tagestreff für Frauen) sowie mit der Frauenpension statt. Die Warteliste für die Belegung der Frauenpension wird in der Beratungsstelle geführt unter Absprache mit den MitarbeiterInnen der Fachstelle W/SJB.